Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
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Atze
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Atze »

sol hat geschrieben: WO steht das hier von mir----- mit der Steuerhinteriehung
Tschuldigung...hätte die Klammer anders setzen müssen.
Aber an der Tatsache dass du ein Steuerhinterzieher bist (warst), beißt die Maus ja nun mal keinen Faden ab.

Evtl. aber verjährt.
LG Atze
sol
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von sol »

Atze hat geschrieben:
sol hat geschrieben: WO steht das hier von mir----- mit der Steuerhinteriehung
Tschuldigung...hätte die Klammer anders setzen müssen.
Aber an der Tatsache dass du ein Steuerhinterzieher bist (warst), beißt die Maus ja nun mal keinen Faden ab.

Evtl. aber verjährt.
DAZU :
Nach § 20 Abs. 1 FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr) dürfen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassene Fahrzeuge vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... iKPriphq6A
Gruss Wolfgang
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Atze
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Atze »

sol hat geschrieben:
Atze hat geschrieben:
sol hat geschrieben: WO steht das hier von mir----- mit der Steuerhinteriehung
Tschuldigung...hätte die Klammer anders setzen müssen.
Aber an der Tatsache dass du ein Steuerhinterzieher bist (warst), beißt die Maus ja nun mal keinen Faden ab.

Evtl. aber verjährt.
DAZU :
Nach § 20 Abs. 1 FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr) dürfen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassene Fahrzeuge vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt *

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... iKPriphq6A
*und da hast du weggelassen: UND IM INLAND KEIN REGELMÄSSIGER STANDORT BEGRÜNDET IST.
Da du ja aber weiter in D deinen Standort hattest (oder warst du Resident in E?), darfst du keine im Ausland zugelassenen Fahrzeuge in D fahren.

Oder du entrichtest vom Tag der Einreise an 0,51 € an dein für KFZ zuständiges Finanzamt. Dann ist es legal.

§3, 13 KraftStG: Von der Steuer befreit sind:
ausländische Personenkraftfahrzeuge und ihren Anhänger, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist;

Und der regelmäßige Standort richtet sich nach deinem Wohnsitz!
Und unter §9 findest du:
Für ausländische Fahrzeuge beträgt die Steuer, wenn sie tageweise entrichtet wird, für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag
bei Zwei- und Dreiradkraftfahrzeugen (ausgenommen Zugmaschinen) sowie bei Personenkraftwagen 0,51 EUR,
LG Atze
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von sol »

Atze hat geschrieben: Da du ja aber weiter in D deinen Standort hattest (oder warst du Resident in E?),
Tja, Atze

wir waren von 1999 bis 2005 in Spanien RESIDENTE mit allem Pipapo
Gruss Wolfgang
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Miesepeter »

Zitat Detlev: "...geh zur Versteigerung und hol Dir das gute Stueck zurueck". Von wegen - nicht alle zur Versteigerung gelangenden fahrzeuge (oder was davon noch übrig ist) sind zulassungsfähig. Das geht aber aus der jeweiligen Bekanntmachung hervor.
Sagen wir das Moped wäre zulassungsfähig. In diesem Fall wäre als erstes eine Einzelabnahme mit entsprechendem Gutachten beim ITV einzuholen - Kosten ca. 300,- Dann noch mal ca. 90,- bei der Verkehrsbehörde - lohnt sich sowas?
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Atze »

sol hat geschrieben: wir waren von 1999 bis 2005 in Spanien RESIDENTE mit allem Pipapo
Dann hast du gedurft.
Und ich zerreiße den schon vorbereiteten Brief (Anzeige) ans Finanzamt :mrgreen:
Und den Steuerhinterzieher nehme ich auch öffentlich zurück.

@Miesepeter
Genau deswegen, weil man bei einer Versteigerung ja eben nicht immer alle notwendigen Papiere bekommt, hatte ich damals mein Moped lieber aufgegeben.
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Soledad »

Atze hat geschrieben:Und wir dürfen nicht so einfach mit unserem hier in Spanien gemeldeten Auto in D rumfahren.
:-? Du darfst, gleich welche Nationalität Du besitzt und egal wo Dein Wohnsitz ist, in D mit JEDEM angemeldeten, versicherten, verkehrssicheren (TÜV) PKW fahren :!: (vorausgesetzt natürlich, Du hast die gültige Fahrerlaubnis!). Macht die Leute doch bitte nicht total konfus mit solchen Aussagen, die einfach überhaupt nicht stimmen!
Dios nunca te cerrarà una puerta, sin antes abrirte una ventana.
Un saludo, Soledad
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Atze »

Soledad hat geschrieben:
Atze hat geschrieben:Und wir dürfen nicht so einfach mit unserem hier in Spanien gemeldeten Auto in D rumfahren.
:-? Du darfst, gleich welche Nationalität Du besitzt und egal wo Dein Wohnsitz ist, in D mit JEDEM angemeldeten, versicherten, verkehrssicheren (TÜV) PKW fahren :!: (vorausgesetzt natürlich, Du hast die gültige Fahrerlaubnis!). Macht die Leute doch bitte nicht total konfus mit solchen Aussagen, die einfach überhaupt nicht stimmen!
Du liegst falsch:
Wenn du in D gemeldet bist, darfst du mit (d)einem im Ausland gemeldeten und dort versteuerten KFZ nur dann in D fahren, wenn du pro Tag 0,51 € an ein deutsches Finanzamt zahlst.
Umgekehrt darf ein in Spanien gemeldeter Spanier oder Deutscher nicht so einfach ein im Ausland (hier D) gemeldetes Fahrzeug in Spanien fahren. So durfte Atzines Bruder, der in Madrid wohnte NICHT unser deutsches Auto fahren, wir durften uns aber sein spanisches Auto in Spanien ausleihen.

Es ist einfach so: Prinzipiell MUSS auch für jedes im Ausland gemeldete aber in D gefahrenes KFZ in D Steuern gezahlt werden.
Von dieser Steuer sind Personen ausgenommen, die ihren Wohnsitz nicht in D haben - aber längstens für ein Jahr.
Das ist der Normalfall
Wenn sie aber ihren Wohnsitz in D haben MUSS entweder das Fahrzeug in D auch angemeldet werden - oder es MUSS eine tägliche Steuer von 51 Cent entrichtet werden.
Und zwar vom ersten Tag der Einreise an, wobei die Entrichtung der Steuer nicht sofort (an der Grenze) erfolgen muss, aber zeitnah z.B. vom Heimatort aus.

Ausnahmen: Eine gegenseitige Anerkennung der Steuern (was zwischen D und E nicht vorliegt).
Oder: Eine Fahrt des Inländers mit dem ausländischen KFZ zur Werkstatt o.ä.
Weiterhin gilt das natürlich nicht für Mietwagen.

Den deutschen Finanzämtern ist das Dilemma natürlich bekannt und es gibt einen Ukas der bayerischen Oberfinanzdirektion, diese Fälle bei Auslandsdeutschen in Bayern nicht weiter zu verfolgen (Missverhälniss von Aufwand und Gewinn).
Prinzipiell stellt es aber eine Steuerhinterziehung dar, wenn ich (in D gemeldet) mit unserem in E gemeldeten KFZ nach D fahre, ohne dort extra Steuern zu entrichten. - Auch wenn es eine Doppelbesteuerung ist.
So werden immer wieder Fälle bekannt, in denen ein in D gemeldeter Pole hier mit (s)einem in Polen gemeldeten PKW rumfährt. Das geht eben nicht.

Für diesen Sachverhalt stehe ich ein!!! Ist leicht zu ergoogeln und ich habe mich auch vorsorglich an unser zuständiges Finanzamt gewendet, das die Gesetzeslage bestätigte.
EU hat damit nichts zu tun.
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Soledad »

Hola Atze,

dann war das wohl ein Mißverständnis, pérdon. Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass jemand, der in Spanien "lebt" und dementsprechend sein Auto dort angemeldet hat, eben auch wirklich dort lebt/wohnt/arbeitet, ergo gemeldet ist. Und mit seinem Auto darf er dann natürlich auch in Europa/Deutschland rumfahren. Ich wäre jetzt gar nicht auf die Idee gekommen, dass jemand, der in Deutschland lebt/wohnt/arbeitet und auch dort gemeldet ist, ein Auto in Spanien angemeldet hat, wenn er dort nur ein paar Wochen Urlaub im Jahr macht. Dann haben wir wohl "aneinander vorbeigedacht" :)

Ich weiß, dass das partitiell für Spanien und auch die Schweiz stimmt, was Du schreibst. Weitergehend habe ich mich aber nicht mit der Situation auseinandergesetzt, weil es mich nicht betrifft. Da magst Du teilweise (oder ganz? kann ich nicht beurteilen) Recht haben. Also, nichts für ungut. Allerdings scheint dies offenbar keine europäischen Mietwagenfirmen zu betreffen... weshalb nicht?
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Re: Anmeldung eines Fahrzeuges ! Ich verstehe nichts mehr.

Beitrag von Atze »

Oh, ich kenne eine Menge Leute, die (in D wohnend) öfters im Jahr nach Alicante düsen, und dort ihren Zweitwagen benutzen, der an einem der vielen Plätze um den Flughafen parkt und auch gewartet wird.
Unser von Atzines Bruder geerbter kleiner Ford (inzwischen auf ihren Namen zugelassen) steht bei einem Freund in Torrevieja, der ihn zwischendurch auch mal bewegt und ihn ggfls. zum ITV bringt.
Und wenn wir mit diesem nach D fahren, müssen wir dort halt ca. 15 € im Monat zusätzliche Steuern bezahlen. Weil wir eben in D wohnen.

Das Ganze wurde deswegen beibehalten, weil im Grenzbereich sehr viele Leute ihr KFZ im Ausland zulassen und versichern würden.
Weil es dort billiger ist.
LG Atze
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