Ärger mit dem deutschen Meldegesetz

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Oliva B.
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Re: Ärger mit dem deutschen Meldegesetz

Beitrag von Oliva B. »

Der zweite Teil meines Beitrages, auf den du dich da beziehst, stammt aus einem Merkblatt
des Finanzamtes Bonn-Innenstadt für Auslandsdienstlehrkräfte, Programmlehrkräfte und Fachberater
(Stand 01.02.2016)also noch taufrisch :mrgreen: - manche Gesetze behalten ihre Gültigkeit auch über Jahrzehnte...
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Kipperlenny
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Re: Ärger mit dem deutschen Meldegesetz

Beitrag von Kipperlenny »

Jau - deswegen lasse ich mich ja auch rechtlich beraten und werde dann auch auf den Rat hören :-)

Aber erst mal halte ich nochmal fest:
  • Es geht nur um das Ordnungsamt mit dem Meldegesetz (Finanzamt, Familienkasse etc. ist alles schon geklärt und alle sind zufrieden)
  • Ich habe in keinem Gesetz was gefunden, dass ein Hauptwohnsitz in Deutschland ausgeschlossen ist durch einen Hauptwohnsitz (Resident) in einem anderen Land
  • Ich meine man kann unsere Wohnsituation in Hannover als Wohnsitz beschreiben
  • Deutschland hat nur Vorteile durch unsere Wohnung dort - siehe GEZ, Müllgebühren etc. - wir versuchen also durch unser Vorgehen keinen zu bescheißen oder mehr Geld zu bekommen als uns zusteht (eher weniger)
Und ja die einfachste Lösung wäre die Abmeldung... Aber das halte ich für falsch und unfair >:)
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Soledad
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Re: Ärger mit dem deutschen Meldegesetz

Beitrag von Soledad »

Hola Lenny, mal eben in der Kürze... muß den Hunden Abendessen machen^^ später fällt mir vielleicht noch was ein :lol:

Also erst mal denke ich, könnt Ihr alles andere vollkommen außer acht lassen außer das aktuell gültige Meldegesetz. Denn nur darum geht es ja bei Euch. Alles andere habt Ihr ja in trockenen Tüchern und geklärt.
Kipperlenny hat geschrieben:
Oliva B. hat geschrieben:Wenn Sie sich entschieden haben, Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland zu verlegen, müssen Sie sich in der BRD abmelden.
Das habe ich in keinem Gesetz gefunden.
Ich muß mal in meinem Linkfundus kramen, irgendwo habe ich da auch noch die Paragraphen des Meldegesetzes passend dazu. Hatte mich ja auch aktuell, nach der Anpassung des Meldegesetzes Anf. 2015, mit dem ganzen Krams auseinandersetzen müssen, und o.g. läuft nach dem Meldegesetz darauf hinaus, dass man eben in D keinen Zweitwohnsitz haben kann, wenn man im Ausland lebt und dort resident ist. Also im Klartext heißt das, wer in D keinen Hauptwohnsitz hat, wohnt nicht mehr dort. Und Gesetz sagt: “Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden.”
Oliva B. hat geschrieben: Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland abgemeldet haben, erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung. Auch diese müssen Sie dann vorlegen. Danach wird eine Anmeldebescheinigung ausgehändigt, mit der Sie unbeschränkt im Ausland wohnen (und arbeiten) dürfen.
Kipperlenny hat geschrieben:Ich konnte mich in Spanien anmelden und Resident werden ohne jede (Abmelde) Bescheinigung aus Deutschland. Auch die S.S. hat mich aufgenommen weil ich Autonomo bin - obwohl in Deutschland gemeldet etc.
Außerdem steht da "Sollten Sie..." - muss man also nicht ? :D
Nagel mich nicht drauf fest, aber ich meine, in E ist es anders als in D, dass man dort auch einen Zweitwohnsitz in einem weiteren Land haben darf... also, von daher logisch, dass es hier kein Problem gab...
Oliva B. hat geschrieben: Mit Urteil vom 23.11.1988 (II R 139/87, BStBl. 1989 II, S. 182) hat der Bundesfinanzhof (BFH
entschieden, dass für die Annahme eines Wohnsitzes eine Nutzung zweimal jährlich über einige
Wochen ausreichend ist.
Mit Urteil vom 19.03.1997 (I R 69/96, BStBl. 1997 II, S. 447)
hat er aber auch gesagt, dass es nicht erforderlich ist, dass die Wohnung während einer
Mindestanzahl von Tagen oder Wochen im Jahr genutzt wird. Dies hat der BFH mit seinem
Urteil vom 24.01.2001 (I R 100/99) bestätigt.
Kipperlenny hat geschrieben:Oh sehr sehr alt das Urteil, da gab es ja noch zwei Deutschland :D Aber nach dem Urteil bin ich im Recht, denn wir sind jedes Jahr mehrere Wochen in dem Haus in Deutschland.
Das Gesetz ist schon sehr alt und wurde inzwischen mehrfach erneuert, ergänzt und angepaßt, wie gesagt zuletzt, bundeseinheitlich für alle Bundesländer, im Frühjahr 2015. Daran würde ich mich orientieren.

Inzwischen gibt es auch keine gesetzlichen Vorgaben mehr, wie oft man den Wohnsitz nutzen muß, es darf nur kein Scheinwohnsitz ("Briefkastenadresse") sein.

Kipperlenny hat geschrieben:Das Einzige was hier ein Problem ist, ist dieser Punkt:

• Übernachtungsmöglichkeiten in der Wohnung von Bekannten, Verwandten oder Arbeitskollegen
z.B. Kinderzimmer bei den Eltern (BFH v. 24.10.1969)

Aber das Urteil ist von 1969 :D und wir haben eindeutig mehr als nur ein Kinderzimmer, aber halt auch keine eigene Küche o.ä.
Das ist inzwischen auch kein Problem mehr nach dem aktualisierten Meldegesetz, es wird vor allem nur vorausgesetzt, dass man unter der Adresse auch postalisch erreichbar ist und dass es eben wirklich ein Wohnraum ist, nicht nur ein Scheinwohnsitz. Ich habe da auch irgendwo Quellenangaben zu, müßte ich wie gesagt, falls von Interesse, mal raussuchen, wenn ein Moment Zeit ist.

Ich sehe eben das Hauptdilemma, bzw. "das" Problem darin, dass Ihr in Spanien resident seid und deshalb lt. Meldegesetz in D dort keinen Wohnsitz haben könnt...
Dios nunca te cerrarà una puerta, sin antes abrirte una ventana.
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Re: Ärger mit dem deutschen Meldegesetz

Beitrag von Kipperlenny »

Danke Dir, aber mach Dir nicht zuviel Arbeit mit Links etc. - ich warte einfach drauf was mein bester Anwalt sagt der auf jeden Fall unser Bestes möchte (und kein Geld ^^) und gut ist.
Soledad hat geschrieben:Ich sehe eben das Hauptdilemma, bzw. "das" Problem darin, dass Ihr in Spanien resident seid und deshalb lt. Meldegesetz in D dort keinen Wohnsitz haben könnt...
Aber wenn Du genau den § nennen könntest der einen Hauptwohnsitz in D ausschließt weil man woanders auf der Welt einen Hauptwohnsitz hat, dann her damit :-)
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Oliva B.
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Re: Ärger mit dem deutschen Meldegesetz

Beitrag von Oliva B. »

Kipperlenny hat geschrieben: Aber wenn Du genau den § nennen könntest der einen Hauptwohnsitz in D ausschließt weil man woanders auf der Welt einen Hauptwohnsitz hat, dann her damit :-)
Grundlage ist das Bundesmeldegesetz (BMG) - Änderungen ab 1. November 2015
Gefunden in den Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz (http://www.dachau.de/uploads/pics/Infor ... tz_PDF.pdf) habe ich folgenden Passus:
  • Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei der Aufgabe einer Nebenwohnung und bei einem
    Wegzug ins Ausland, außer man kehrt regelmäßig (z.B. monatlich) in die Hauptwohnung
    zurück, um sie zu bewohnen.
Also ein echter Gummipararaf, der so allgemein oder unbestimmt formuliert ist, dass er die verschiedensten Auslegungen zulässt :)
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Re: Ärger mit dem deutschen Meldegesetz

Beitrag von Kipperlenny »

Jau so ist auch mein Wissensstand und darüber habe ich mich mit dem Beamten am Telefon gestritten :D Ein eindeutiges Gesetz wäre einfacher für beide Seiten...

Also falls noch jemand was Eindeutiges hat oder ein einschlägiges Urteil aufgrund des neuen Meldegesetzes (wird es noch nicht soviel geben) dann her damit - aber ich denke es ist Auslegungssache und am Ende kommt es drauf an ob man klagt und was das Verwaltungsgericht dann meint....
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Re: Ärger mit dem deutschen Meldegesetz

Beitrag von chris »

Bei mir war der Fall ähnlich, und ich wurde vom Einwohnermeldeamt meines deutschen Wohnsitzes in einem pampigen Schreiben mit Strafe bedroht, weil ich mich nicht abgemeldet hatte. Ging dann glücklicherweise schmerz- und straflos per Internet.

Die Diskussion ging um das gleiche Thema: Ein deutscher Wohnsitz muss der Hauptwohnsitz sein. Ein Hauptwohnsitz im Ausland schließt Zweitwohnsitze in Deutschland aus.

Und was die weitere Diskussion betrifft: ZWEI Hauptwohnsitze, wie hier im Thema besprochen, kann es per Definition schon nicht parallel geben. Man kann ja nicht an zwei Orten gleichzeitig 183 Tage im Jahr sein, das klappt nur bei genauer Planung und alle vier Jahre.

Daher ist die Rechtslage eindeutig, wenn auch mal wieder recht unsinnig.
Saludos,
Chris
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Re: Ärger mit dem deutschen Meldegesetz

Beitrag von Kipperlenny »

Wo hast du diese Definition von Hauptwohnsitz (183 Tage) im Melde Gesetz - denn um das geht es ja - gefunden?

Nicht zu verwechseln mit dem Lebensmittelpunkt aus den Steuer Gesetzen!
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