Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Preisentwicklung, rechtl. Voraussetzungen, Kataster, Grundbuch, Genehmigungen etc.
Miesepeter
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Re: Neue Bestimmungen

Beitrag von Miesepeter »

Nachstehendes sollte diejenigen interessieren, die mit Hypotheken belastete Immobilien erworben haben: Ein jüngst ergangenes Urteil des Tribunal Supremo" (vglw. BGH) hat eine in fast allen Hypotheken-Darlehensverträgen enthaltene Klausel für gesetzeswidrik und damit "nul lund nichtig von Anfang an" erklärt, wonach alle im Zusammenhang mit dem DarlehensVERTRAG anfallenden Nebenkosten, Steuern, Gebühren usw. vom Kreditnehmer zu tragen sind, und das sind Beträge von mehreren Tausendern. Dieser Anspruch fällt nicht unter die Verjährungsfristen. Ich würde aber empfehlen, nicht gleich zum Anwalt zu rennen, sondern erst mal eine gütige Einigung mit dem Kreditgeber anstreben. Wenn er Unterlageon verlangt ist das Hinhalterei, denn er hat alles Notwenige in seinen eigenen, ich würde (immer freundliche) eine ange messene Frist setzen. Sollte danach ein Anwalt nötig sein, vorher unbedingt das Honorar aushandeln.
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Cozumel
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Cozumel »

Das ist hier aber sehr off topic, miesepeter.

Aber der Vollständigkeithalber gehört dazu noch, dass die Klausel bei Anpassung der Zinsen, die einen bestimmten "Boden" nicht unterschreitet, unwirksam ist und zurückgefordert werden kann.

http://www.white-baos.com/de/achtung-ih ... -sein.html
Miesepeter
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

Danke für den Hinweis, aber du verwechselst etwas: es geht hier nicht um HypothekenZINSEN, sondern um zusätzliche und getrennt berechnete (Bearbeitungs- und andere) Nebenkosten. aber da wir gerade bei neuen Bestimmungen sind:

Immokrise – Steuerrückzahlung
Diversen Urteilen der Revisionsinstanzen (vglw. LG u. OLG) und sogar des Obersten Gerichtes TSJ (vglw. BGH) zufolge sind die von den Gemeinden erhobenen sogen. “Wertzuwachssteuern” (Impuesto Municial sobre el incremeneto del valor de los terrenos) nicht dann gerechtfertigt, wenn eine Immobilie infolge der Wertverluste aufgrund der allgemeinen Marktlage zu einem Preis veraussert wurde, der spürbar unter dem Kaufpreis liegt und somit einen effektiven Verlust für den Verkäufer bedeutet. In einem derartigen Fall, so die Reschtsprechung, entfällt die Besteuerungsgrundlage. Gemäss einem Bericht in “El Pais” vom 22.1. d.J. häufen sich in letzter Zeit erfolgreiche Klagen gegen die Gemeinden auf Rückzahlung, die sich aber nur ab einem Streitwert von ca. 2.000,- lohnen.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Cozumel »

Die Lobbiisten des Hotelgewerbes haben gut gearbeitet.

Wer versucht sein Haus als Ferienimmobilie registrieren zu lassen, wird fast unüberwindliche Hürden überwinden müssen. Die Ferienimmobilie muss anscheinend eine eigene Katasternummer haben, sonst
gibt es keine Lizenz. Man möchte das Hotelgewerbe schützen und die illegalen privaten Ferienwohnungen oder -häuser bekämpfen.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

Jede Immobilie hat eine Kataster-ID - es kommt vielmehr darauf an, wie sie genutzt wird was dem Kataster über die Gemeinde mitzuteilen ist. Wer seine eigene (einzige) Immobilie vorübergehend anderen zur Nutzung überlasst kann schwerlich als "gewerblich" agierender angesehen werden und braucht sich keine weiteren Sorgen zu machen. Der ganze Trubel bzgl. Ferienvermietungen betrifft ledglich diejenigen, die "Einkommen" aus der ständigen und damit gewerblichen Vermietung "erwirtschaften". Leider gibt es da keine klare Grenze und die Unwissenheit, Vermutungen, Unterstellungen, "habe ich gehört" usw. verschlimmern das Ganze nur. Und dann sowieso die vielen Neider und Denunzianten, die nur drauf warten, Unruhe und Missgunst zu stiften um jemandem das Leben schwer zu machen. Wer mit den Bestimmungen und Gegenbenheite nicht verrtraut ist, hat es besonders schwer und ist auf juristische Hilfe angewiesen, die natürlich gut bezahlt werden will.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

Nachtrag bzgl. des von cozumel erwähnten (Rechts-?) Berater -Links: Der Inhalt bezieht sich unzweifelhaft auf gewerbliche Vermietung. Das wiederholt auftretende Wort "Aktivität" ist mit "Aufnahme/Ausübung eines Gewerbes" zu übersetzen. Nach dem sorgfältigen Lesen aller Beiträge in dieser Rubrik ist mein Eindruck, dass es sich hier - mit einer Ausnahme - um ein Sturm im Wasserglas handelt. Schade, ich hätte den ganzen Sachverhalt (aus meiner eigenen Erfahrung) gerne auf unserem letzten Forentreffen vor 4 Wochen klarstellen können.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von baufred »

... zur Erinnerung: fernablesbare Zähler Iberdrola vs. Datenaustausch mit Hacienda > Nachweis < 183 Tage = NoResidente ... aber, über Verbrauch Nutzung > 183 Tage = Schwarzvermietung = Steuerhinterziehung .... warum nicht gleich Mieteinkünfte als Nebeneinnahme NoResidente ordentlich versteuern ... oder ist man doch (inoffiziell) resident?? - die Wahrscheinlichkeit der Überprüfung durch Steuerfahnder per Datenabgleich in Tourismusbereichen wächst:
Info zur Versteuerung der "Nebeneinkünfte" bei temporärer Vermietung der ansonsten selbstgenutzten Immobilie als NoResidente:
http://www.consultingdms.com/impuestos- ... lquilados/
Saludos -- baufred --
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Cozumel »

Miesepeter hat geschrieben:Jede Immobilie hat eine Kataster-ID - es kommt vielmehr darauf an, wie sie genutzt wird was dem Kataster über die Gemeinde mitzuteilen ist. Wer seine eigene (einzige) Immobilie vorübergehend anderen zur Nutzung überlasst kann schwerlich als "gewerblich" agierender angesehen werden und braucht sich keine weiteren Sorgen zu machen. Der ganze Trubel bzgl. Ferienvermietungen betrifft ledglich diejenigen, die "Einkommen" aus der ständigen und damit gewerblichen Vermietung "erwirtschaften". Leider gibt es da keine klare Grenze und die Unwissenheit, Vermutungen, Unterstellungen, "habe ich gehört" usw. verschlimmern das Ganze nur. Und dann sowieso die vielen Neider und Denunzianten, die nur drauf warten, Unruhe und Missgunst zu stiften um jemandem das Leben schwer zu machen. Wer mit den Bestimmungen und Gegenbenheite nicht verrtraut ist, hat es besonders schwer und ist auf juristische Hilfe angewiesen, die natürlich gut bezahlt werden will.
Lieber Miesepeter,

Dein Beitrag ist etwas am Thema vorbei und verwirrt.

Es geht um die Häuser die eine Gästewohnung im Haus haben und diese zeitweise als Ferienwohnung vermieten. Diese Ferienwohnungen brauchen eine separate Katasternummer. Die Hürden, alle Bestimmungen zu erfüllen, sind wohl sehr hoch und es ist auch nicht garantiert eine Genehmigung zu bekommen.
Noch nicht mal die Gestorias finden sich durch alle Bestimmungen durch.
Aber das ist wohl gewollt. Zu lange wurde schwarz vermietet, was dem Staat keine Steuern brachte und den Hotels die Gäste wegnahm.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von baufred »

Cozumel hat geschrieben:Es geht um die Häuser die eine Gästewohnung im Haus haben und diese zeitweise als Ferienwohnung vermieten. Diese Ferienwohnungen brauchen eine separate Katasternummer. Die Hürden, alle Bestimmungen zu erfüllen, sind wohl sehr hoch und es ist auch nicht garantiert eine Genehmigung zu bekommen.
Noch nicht mal die Gestorias finden sich durch alle Bestimmungen durch.
Aber das ist wohl gewollt. Zu lange wurde schwarz vermietet, was dem Staat keine Steuern brachte und den Hotels die Gäste wegnahm.
... na ja, sooo tragisch kann es ja wohl nicht sein - bis auf den "Hürdenlauf" von "Pontius zu Pilatus" - die Bedingungen sind ja nicht so dramatisch und sollten zu erfüllen sein - möglicherweise kann aber wohl von "oben" zusätzlich noch gesteuert werden :-? ...
Infos:
> https://www.vacaciones-espana.es/rental ... lenciana-1
> http://www.gva.es/es/inicio/procedimien ... proc=14752
Saludos -- baufred --
Cozumel
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Cozumel »

Super Baufred.

Interessant die drei Kategorien an Ferienwohnung.

Die Minimumgrössen der angebotenen Räume ist schon sehr an spaniche Verhältnisse angepasst. :lol:

Danke Dir.
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