Ich möchte nicht unken aber ohne notariellen Eintrag ist in Spanien für den MIETER der Mietvertrag das Papier nicht wert auf dem er geschrieben steht im Streitfall... Früher gab es in Spanien so was wie Mieterschutz gar nicht (gab ja auch kaum Langzeitmiete, abgesehen von Ferienobjekten), inzwischen wurde das aber auch vor dem Gesetz nachgeholt, da derweil auch etliche Spanier mieten müssen... (z.B., die wegen beruflicher Veränderung aus ihrer Heimatregion fortziehen, in der meist die Familie Eigentum hat, oft schon von den vorherigen Generationen). Aber wie gesagt, meiner Erfahrung nach bietet das ein seriöser Vermieter sowieso von sich aus an... (ich spreche nicht von Ferienobjekten, sondern von einem dauerhaften Mietverhältnis).Kipperlenny hat geschrieben:Na ich denke das ist übertrieben und dann kann man das Objekt auch vor der Unterschrift wieder los sein.
Ich sage mal vorsichtig, wenn man das Objekt vor der Unterschrift wieder los ist, bzw. gar nicht bekommt, weil man als Lanzeitmieter eine notarielle Eintragung als haben möchte, zumal, wenn man das an Geld berappen soll, was Nic aufbringen soll, um einziehen zu dürfen, ist einem imho vielleicht besser damit gedient, wenn der Mietvertrag nicht zustande kommt...