Nicht schlecht Peter, das mit der Bruja werde ich mir überlegen.
Natürlich haben die Spanier viel längere Namen, aber..............sie wechseln ihn ja auch nie mehr und nicht so wie ich z.B. beim Notar dann angeben musste bzw. der musste das alles detailliert eintragen, dass ich ja mehrfach meinen Familiennamen gewechselt hatte. Hier in Spanien behalten ja die Ehefrauen ihren Namen, auch wenn sie verheiratet sind, ich finde das gut und wie Du ja schon geschrieben hast, wenn sie dann ein Kind bekommen, dann erhält das Kind eine Mischung aus den Familiennamen von Vater und Mutter. Es bekommt einen Familiennamen vom Vater, was dann der 1. ist und einen Familiennamen von der Mutter, der dann an 2. Stelle steht.
EU-Erbschafts-VO ab 2015
- Brujadepaco
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Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015
Liebe Grüsse Anna
- weltenbummlerin1970
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Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015
hier noch ein paar Infos bzgl. Testament
in Spanien
http://www.arert.eu/Spanien.html?lang=fr
in Deutschland:
http://www.arert.eu/Deutschland.html?lang=fr
bei der ganzen angelegenheit kann man sich gar nicht genug kundig machen, denn die weitreichenden folgen einer unzureichenden nachlassplanung sind für die betroffenen oft immens.
in Spanien
http://www.arert.eu/Spanien.html?lang=fr
in Deutschland:
http://www.arert.eu/Deutschland.html?lang=fr
bei der ganzen angelegenheit kann man sich gar nicht genug kundig machen, denn die weitreichenden folgen einer unzureichenden nachlassplanung sind für die betroffenen oft immens.
- polarstern
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Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015
Interessant, uns hat Gestoria auch gedrängt ein Testament für ca.300€ zu machen, aber ich habe neulich gelesen, dass man als Nichtresident besser im Wohnsitzland (in meinem Fall in der Schweiz) ein Testament macht (noch besser sofort mit spanischer Übersetzung, da es zu Unstimmigkeiten zwischen zwei verschiedenen Testamenten (also z.B. schweizerischen und spanischen) kommen kann. Und dass man unbedingt eintragen soll, dass man das Gesetz des Wohnsitzlands geltend machen will.
Es ist, wie es ist.