Sorgerecht für Kind
Sorgerecht für Kind
Hallo Zusammen,
weiss jemand von euch, wie es sich mit dem Sorgerecht für ein minderjähriges Kind verhält, bei folgender Konstellation:
- Kind: deutsche Staatsangehörige, in D geboren, 4 Jahre
- Eltern: beide deusche Staatsangehörige, sie waren NICHT miteinander verheiratet
- Wohnsituation: alle drei jetzt in Spanien im Umkreis von 20 km rund um Torrevieja,
Tochter wohnt alleinig bei der Mutter
- Sorgerechtssituation: in D wurde vom Vater nie ein gemeinsames Sorgerecht beantragt,
somit alleiniges Sorgerecht bei der Mutter. Tochter hat nur den Nach-Namen der Mutter.
- Vater zeigt weiterhin kein Interesse, sich um seine Tochter zu kümmern, weder persönlich noch finanziell
- In Deutschland existiert eine Sorgerechtserklärung und ein Testament seitens der Mutter
Was passiert mit dem minderjährigen und in Spanien lebenden Kind, wenn die Mutter sterben würde oder aufgrund von schwerem Unfall etc. von heute auf morgen nicht mehr da wäre?
Wäre deutsches oder spanisches Recht anzuwenden?
Welche Behörde hier in Spanien würde sich um das Wohl des Kindes kümmern? Oder würde das deutsche Jugendamt zum Tragen kommen?
Und wer würde schlussendlich entscheiden, wo das Kind weiter aufwachsen würde?
Danke für Eure Hilfe!
weiss jemand von euch, wie es sich mit dem Sorgerecht für ein minderjähriges Kind verhält, bei folgender Konstellation:
- Kind: deutsche Staatsangehörige, in D geboren, 4 Jahre
- Eltern: beide deusche Staatsangehörige, sie waren NICHT miteinander verheiratet
- Wohnsituation: alle drei jetzt in Spanien im Umkreis von 20 km rund um Torrevieja,
Tochter wohnt alleinig bei der Mutter
- Sorgerechtssituation: in D wurde vom Vater nie ein gemeinsames Sorgerecht beantragt,
somit alleiniges Sorgerecht bei der Mutter. Tochter hat nur den Nach-Namen der Mutter.
- Vater zeigt weiterhin kein Interesse, sich um seine Tochter zu kümmern, weder persönlich noch finanziell
- In Deutschland existiert eine Sorgerechtserklärung und ein Testament seitens der Mutter
Was passiert mit dem minderjährigen und in Spanien lebenden Kind, wenn die Mutter sterben würde oder aufgrund von schwerem Unfall etc. von heute auf morgen nicht mehr da wäre?
Wäre deutsches oder spanisches Recht anzuwenden?
Welche Behörde hier in Spanien würde sich um das Wohl des Kindes kümmern? Oder würde das deutsche Jugendamt zum Tragen kommen?
Und wer würde schlussendlich entscheiden, wo das Kind weiter aufwachsen würde?
Danke für Eure Hilfe!
Re: Sorgerecht für Kind
das Sorgerecht liegt dann - zumindest bis zur Volljährigkeit - beim Vater, der übrigens längst wegen nicht erfolgter Unterhaltsleistung geklagt gehört....
Entscheidend für die Zuständigkeit ist, ob man hier in Spanien Resident ist, wenn nicht, wäre deutsches Recht anzuwenden.
Entscheidend für die Zuständigkeit ist, ob man hier in Spanien Resident ist, wenn nicht, wäre deutsches Recht anzuwenden.
Re: Sorgerecht für Kind
Ich kann mir vorstellen, wenn das Kind vielleicht etwas älter (schulpflichtig) ist, dann auch einen Aufenthalt beim Vater, den es ja kaum kennt, auch ablehnen könnte.
Ich kenne aus D einen Fall, wo ein Deutscher eine Frau aus Fernost mit 2 Kindern geheiratet hat. Es kam auch noch ein gemeinsames Kind dazu. Nach wenigen Jahren erfolgte die Trennung. Die beiden Kinder aus Fernost wollten auf keinen Fall in ihr Geburtsland zurück, sondern wollten beim Stiefvater bleiben. Das Jugendamt stand etwas ratlos da. Es ist dann so entschieden worden, dass die beiden Kinder ins Heim müssen, da sie nicht bei der Mutter bleiben wollten. Das haben die beiden Kinder gemacht und den Kontakt mit der Mutter abgebrochen.
Insofern könnte ich mir also vorstellen, dass das Kind (wenn es etwas älter ist, also nicht gerade 4 Jahre alt), dass es dann sehr wohl mitentscheiden kann.
Grüsse
Josefine
Ich kenne aus D einen Fall, wo ein Deutscher eine Frau aus Fernost mit 2 Kindern geheiratet hat. Es kam auch noch ein gemeinsames Kind dazu. Nach wenigen Jahren erfolgte die Trennung. Die beiden Kinder aus Fernost wollten auf keinen Fall in ihr Geburtsland zurück, sondern wollten beim Stiefvater bleiben. Das Jugendamt stand etwas ratlos da. Es ist dann so entschieden worden, dass die beiden Kinder ins Heim müssen, da sie nicht bei der Mutter bleiben wollten. Das haben die beiden Kinder gemacht und den Kontakt mit der Mutter abgebrochen.
Insofern könnte ich mir also vorstellen, dass das Kind (wenn es etwas älter ist, also nicht gerade 4 Jahre alt), dass es dann sehr wohl mitentscheiden kann.
Grüsse
Josefine
Gruß Josefine
Re: Sorgerecht für Kind
Ich glaube auch das Kind muss zum Vater.
Wenn ich allein mit meinen Kids nach Spanien fliege haben wir
unser Libro de Familia dabei ich habe meinen spanischen Nachnamen behalten,
und Gerhard seinen deutschen.
Da sie alle in Deutschland geboren sind haben sie den Nachnamen vom Vater.
Könnte ja sein das ich die Kids entführe.
Saludos
Pili y Gerhard
Wenn ich allein mit meinen Kids nach Spanien fliege haben wir
unser Libro de Familia dabei ich habe meinen spanischen Nachnamen behalten,
und Gerhard seinen deutschen.
Da sie alle in Deutschland geboren sind haben sie den Nachnamen vom Vater.
Könnte ja sein das ich die Kids entführe.
Saludos
Pili y Gerhard
Re: Sorgerecht für Kind
Ich habe in Deutschland nicht ohne Grund eine Sorgerechtserklärung gemacht, weil ich aus bestimmten Gründen den Vater für nicht sorgerechtsfähig halte - und er bis dato auch alles tut, um mich nicht vom Gegenteil zu überzeugen, seitdem wir in Spanien sind: Er kümmert sich weiterhin nicht um sein Kind, obwohl er weiss, dass es nur 20 km von ihm entfernt wohnt. Beim letzten zufälligen Treffen - denn die Welt ist doch klein - meinte er nur: "du kannst mir viel erzählen, haue ab und lasse mich in Ruhe weiterarbeiten." Und das vor den Augen seiner 4-jährigen Tochter, was soll man dazu noch sagen.
Jedoch traue ich dem Vater meines Kindes zu, sich für für komplett erziehungstauglich zu halten, weil Schuld an der Misere ist ja nur die Mutter (also ich) und somit diese seine Persönlichkeitsstruktur sich selbst für komplett sorgerechtstauglich einstuft.....zudem könnte dann ja auch noch finanziell was für ihn rausspringen, denn meine Tochter beerbt mich und über das Erbe wird ja einer verfügen können während der Minderjährigkeit des Kindes.
In D habe ich das alles per Sorgerechtserklärung, Testament und Vollmachten regeln können - soweit wie das regelbar ist, denn bzgl. Sorgerecht entscheidet schlussendlich das Familiengericht, doch meine Empfehlung und Erklärungen dazu dürfen nicht ungehört bleiben - doch wie sich das dann hier in Spanien verhält, da tappe ich momentan noch ziemlich im Dunkeln.
Jedoch traue ich dem Vater meines Kindes zu, sich für für komplett erziehungstauglich zu halten, weil Schuld an der Misere ist ja nur die Mutter (also ich) und somit diese seine Persönlichkeitsstruktur sich selbst für komplett sorgerechtstauglich einstuft.....zudem könnte dann ja auch noch finanziell was für ihn rausspringen, denn meine Tochter beerbt mich und über das Erbe wird ja einer verfügen können während der Minderjährigkeit des Kindes.
In D habe ich das alles per Sorgerechtserklärung, Testament und Vollmachten regeln können - soweit wie das regelbar ist, denn bzgl. Sorgerecht entscheidet schlussendlich das Familiengericht, doch meine Empfehlung und Erklärungen dazu dürfen nicht ungehört bleiben - doch wie sich das dann hier in Spanien verhält, da tappe ich momentan noch ziemlich im Dunkeln.
Re: Sorgerecht für Kind
pichichi, noch eine kurze Anmerkung bzgl. Unterhaltsklage: wenn das andere Elternteil Deines Kindes nicht öffentlich gemeldet ist, sondern sich bei seiner Freundin inoffiziell "einnistet", die ihn nahezu blindlinks unterstützt bei seinen Ausweichaktionen, ohne offizielle Zustelladresse, wenn das andere Elternteil Deines Kindes nur auf Mini-Basis bei seinem jetzigen Arbeitgeber angestellt ist, also das meiste Einkommen "inoffiziell" und für das Gericht nicht "greifbar" resp. nicht berücksichtbar ist, wenn das andere Elternteil Deines Kindes alles NICHT auf seinen Namen laufen hat, also auch nicht den Wagen, kein Bankkonto hat, wenn die spanischen Gerichte so überlaufen sind, dass es zu einer Unterhaltsfestlegung kommen könnte, wenn Du mit Deinem Kind schon gar nicht mehr in Spanien sein könntest, wenn der verantwortungsbewusste Elternteil die ganzen Rechtsanwaltskosten auslegen muss und sich der verantwortungslose Elternteil weiter seine Eier schaukeln kann gemäss dem Motto: ich habe nichts und werde auch nie (was offizielles) haben....was würdest Du da machen? Das Geld zum Fenster rausschmeissen oder weiter beobachten und den richtigen Moment abgreifen?
- Akinom
- especialista
- Beiträge: 5846
- Registriert: So 10. Mai 2009, 21:40
- Wohnort: Süddeutschland - Torrevieja
- Kontaktdaten:
Re: Sorgerecht für Kind
Ich würde - im Falle meines Todes (in -deinem Fall) mir jetzt schon nach einer Person schauen (Pate - Freundin ect.) die das Kind nehmen/erziehen würde. Dies schriftlich machen - von beiden Seiten unterzeichnen und den biologischen Vater, der ja kein Interesse zu haben scheint - "anullieren" zu lassen.
Wie das alles rechtlich gemacht werden muss, weiß ich nicht, da würde ich mir an Deiner Stelle anwaltliche Auskunft einholen.
Re: Sorgerecht für Kind
Hallo Akinom,
wer sich um mein Kind kümmern würde, wenn mir was zustiesse, ist alles schon seit längerer Zeit geregelt und abgestimmt, nach deutschen Verhältnissen auch in der Sorgerechtserklärung definiert, beschrieben und begründet. Auch, wer sich um den Nachlass kümmert bis zur Volljährigkeit. Doch habe ich momentan keine Ahnung, ob das in D und auf deutsch definierte mehrseitige "Postulat" auch in Spanien Bestand hätte, in übersetzter und beglaubtigter Form. Ich weiss momentan einfach nicht, welches Land von Beiden überhaupt das Sagen hätte in Bezug auf das Sorgerecht/Vormundschaft, in unserer Konstellation. Und momentan weiss ich auch nicht, welche Behörde ich hier in Spanien bzgl. dieser Frage überhaupt kontaktieren könnte. So eine Art Jugendamt scheint es hier nicht zu geben oder ich weiss nur noch nichts davon. Das beste ist wohl, wir behalten unser deutsches Standbein, so mein zweiter Eindruck, denn die EU funktioniert auch diesbzgl. wohl nur unkompliziert auf dem Papier.....
Ich würde mich auch nicht so vehement darum kümmern, wenn ich den Eindruck hätte, die gesetzliche Regelung fände auch in dem unseren Fall eine für meine Tochter bestmögliche Lösung. Da ich die naheliegenste Lösung im Falle eines Todesfalles resp. Unglücks meinerseits - das Sorgerecht geht zum Vater - für die verkehrteste halte, die dann verantwortlichen Entscheidungsträger aber nicht im geringsten die Hintergründe dafür kennen - in der deutsche Sorgerechtserklärung sind die Gründe jedoch beschrieben, ein Spanier wird da so wohl aber nichts mit anfangen können -, bin ich natürlich bestrebt, das auch für Spanien irgendwie geregelt resp. definiert zu bekommen - wenn den Spanien überhaupt was mitzureden hätte.
Vielleicht gibt es hier im forum einen fachkundigen Rechtsanwalt, der diese deutsch-spanische Rechtskombination einschätzen kann
wer sich um mein Kind kümmern würde, wenn mir was zustiesse, ist alles schon seit längerer Zeit geregelt und abgestimmt, nach deutschen Verhältnissen auch in der Sorgerechtserklärung definiert, beschrieben und begründet. Auch, wer sich um den Nachlass kümmert bis zur Volljährigkeit. Doch habe ich momentan keine Ahnung, ob das in D und auf deutsch definierte mehrseitige "Postulat" auch in Spanien Bestand hätte, in übersetzter und beglaubtigter Form. Ich weiss momentan einfach nicht, welches Land von Beiden überhaupt das Sagen hätte in Bezug auf das Sorgerecht/Vormundschaft, in unserer Konstellation. Und momentan weiss ich auch nicht, welche Behörde ich hier in Spanien bzgl. dieser Frage überhaupt kontaktieren könnte. So eine Art Jugendamt scheint es hier nicht zu geben oder ich weiss nur noch nichts davon. Das beste ist wohl, wir behalten unser deutsches Standbein, so mein zweiter Eindruck, denn die EU funktioniert auch diesbzgl. wohl nur unkompliziert auf dem Papier.....
Ich würde mich auch nicht so vehement darum kümmern, wenn ich den Eindruck hätte, die gesetzliche Regelung fände auch in dem unseren Fall eine für meine Tochter bestmögliche Lösung. Da ich die naheliegenste Lösung im Falle eines Todesfalles resp. Unglücks meinerseits - das Sorgerecht geht zum Vater - für die verkehrteste halte, die dann verantwortlichen Entscheidungsträger aber nicht im geringsten die Hintergründe dafür kennen - in der deutsche Sorgerechtserklärung sind die Gründe jedoch beschrieben, ein Spanier wird da so wohl aber nichts mit anfangen können -, bin ich natürlich bestrebt, das auch für Spanien irgendwie geregelt resp. definiert zu bekommen - wenn den Spanien überhaupt was mitzureden hätte.
Vielleicht gibt es hier im forum einen fachkundigen Rechtsanwalt, der diese deutsch-spanische Rechtskombination einschätzen kann
- Ondina
- apasionado
- Beiträge: 866
- Registriert: Fr 14. Aug 2009, 16:41
- Wohnort: Torrevieja
- Kontaktdaten:
Re: Sorgerecht für Kind
Oder vielleicht investierst Du mal ein paar Euronen und holst Dir Deine Informationen selbst bei einem Anwalt von dem Du aus erster Hand alles erfahren kannst. Bei einem so wichtigem Thema könnte man das doch mal machen,oder????
Ondina
Ondina
- Akinom
- especialista
- Beiträge: 5846
- Registriert: So 10. Mai 2009, 21:40
- Wohnort: Süddeutschland - Torrevieja
- Kontaktdaten:
Re: Sorgerecht für Kind
Also Ulrike, wenn Du jetzt noch eine fachliche Auskunft brauchst und die anderen Dinge in D geklärt sind, dann würde ich Dir denselben Ratschlag wie Ondina geben.
Weil selbst wenn hier ein Anwalt wäre (ich glaube es gibt keinen der sich im Deutsch/Spanischen Recht auskennt) würde der hier auch nicht unbedingt eine pauschale Auskunft hier erteilen.
Meine Meinung jedenfalls.
Also um da auf Sicherheit zu gehen, würde ich das Geld in eine fachlich/sachlich richtige Auskunft investieren, da Dir das ja sehr am Herzen liegt.