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Re: Neues von der Air Berlin

Verfasst: Sa 26. Aug 2017, 14:36
von vitalista
Die Freiflüge waren doch sowieso Augenwischerei.
Um in deren Genuss zu kommen, musste ich meine Flüge den Bedingungen von Air Berlin anpassen.
Aber auch ich bin prinzipiell sehr gerne mit Air Berlin geflogen - damals - bevor Missmanagement den ganzen Laden runtergewirtschaftet hat :roll:

Re: Neues von der Air Berlin

Verfasst: Sa 26. Aug 2017, 15:28
von sonnenanbeter
vitalista hat geschrieben:[...] Dass für solche Mitteilungen noch Geld ausgegeben wird :-o
Die habens doch! Der deutsche Steuerzahler hat doch 150 Mios für einen Übergangskredit zur Verfügung gestellt x( . Ich frage mich nur wer diesen Kredit zurückzahlen soll ? Die Pleite-Airline bestimmt nicht.

Gruss
Herbert

Re: Neues von der Air Berlin

Verfasst: Sa 26. Aug 2017, 15:39
von highgate
sonnenanbeter hat geschrieben: Die habens doch! Der deutsche Steuerzahler hat doch 150 Mios für einen Übergangskredit zur Verfügung gestellt x( . Ich frage mich nur wer diesen Kredit zurückzahlen soll ? Die Pleite-Airline bestimmt nicht.
Gruss
Herbert


Was hätte man den machen sollen.......wie hätten denn die ganzen Urlauber zurück kommen sollen, die Kapazitäten
der anderen Fluglinien hätte dafür nicht ausgereicht !?

Versetz dich da mal in die Situation der " Beteiligten " !

Re: Neues von der Air Berlin

Verfasst: Sa 26. Aug 2017, 16:12
von Florecilla
highgate hat geschrieben:wie hätten denn die ganzen Urlauber zurück kommen sollen, die Kapazitäten
der anderen Fluglinien hätte dafür nicht ausgereicht !?
Gibt es dafür nicht den Sicherungsschein?

  • "Unter einem Sicherungsschein versteht man allgemein eine Urkunde, aus der hervorgeht, dass eine zu erbringende Leistung im Falle der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners versichert ist. Im Versicherungsfall ist die Versicherung des Schuldners (wenngleich teilweise unter Einschränkungen) zur Haftung gegenüber dem Gläubiger verpflichtet."
[...]
  • Die EU-Pauschalreiserichtlinien vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7[1]) schreiben vor, dass jeder Reiseveranstalter Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz versichern muss, § 651k BGB. Ein Reiseveranstalter/Reisevermittler darf Zahlungen erst dann entgegennehmen, wenn er dem Reisenden zuvor einen Sicherungsschein ausgehändigt hat. Dies gilt auch bei Buchung einer Last-Minute-Reise.


Flugreisende, die weiterhin bei Airberlin gebucht haben, sind das Risiko ja sehenden Auges eingegangen. Die Nachrichten über eine drohende Insolvenz und deren Folgen werden ja nicht erst seit gestern in den Medien thematisiert.

Re: Neues von der Air Berlin

Verfasst: Sa 26. Aug 2017, 16:15
von Hessebub
Öl, Geld zu Verfügung stellen um Urlauber zurück zu holen wäre in Ordnung gewesen. Aber Leute in den Flieger zu setzen um noch in den Urlaub zu kommen ist ein Witz! Pleite ist pleite und wenn kein Geld mehr da ist ist Schicht im Schacht! wie gesagt, 2-3 Wochen den Laden aufrecht erhalten bis die meisten zurück sind wäre noch vertretbar gewesen. Das hätte der Steuerzahler noch akzeptiert. Für mich geht das gar nicht das man einen Laden am Leben erhält der faktisch tot ist. Jeden 3-5 Mann Betrien hätte man über die Klinge springen lassen. Soviel zum Thema Gleichbehandlung in diesem Land :oops: x(

Re: Neues von der Air Berlin

Verfasst: So 27. Aug 2017, 11:36
von sol
Das Neueste

noch ist der 150 Mio. Kredit nicht in trockenen Tüchern

Re: Neues von der Air Berlin

Verfasst: So 27. Aug 2017, 19:34
von Kipperlenny
Ich halte es für falsch, wenn sich der Staat dabei einmischt - kann es aber nachvollziehen (Arbeitsplätze, Urlauber, Strategische Stärkung der Lufthansa). Und ganz auszuschließen, dass das Geld wieder zurückgezahlt wird, ist es ja nicht - wenn Air Berlin übernommen wird, muss darüber verhandelt werden.

Re: Neues von der Air Berlin

Verfasst: Di 29. Aug 2017, 19:38
von nixwielos
Topbonus im Hintergrund aktiv... :d

"auch wenn das Sammeln und Einlösen von Meilen infolge des Insolvenzantrags von airberlin zunächst weiterhin ausgesetzt bleiben muss, so ist es wichtig zu wissen,
dass das topbonus Programm weiter Bestand hat.

Ihre Teilnahme besteht fort.
Der Zugang zum topbonus Meilenkonto ist weiterhin unverändert online und über Telefon möglich, so können Sie z. B. Ihren Meilenstand einsehen und auf Ihr Profil zugreifen.
Der Kundenservice über Telefon und Email ist wie üblich erreichbar.
airberlin und die Partner-Airlines gewähren weiterhin die Statusvorteile (z.B. Lounge-Zugang, Priority Services, kostenfreie Sitzplatzreservierung, etc.) und auslaufende Statuskarten werden erneuert – unter Berücksichtigung der jeweils gesammelten Statusmeilen.
Die airberlin VISA Card behält ihre volle Gültigkeit und kann weiter eingesetzt werden.
Unser Kreditkartenpartner, die Landesbank Berlin, hat auch wenn das Sammeln und Einlösen von Meilen infolge des Insolvenzantrags von airberlin zunächst weiterhin ausgesetzt bleiben muss, so ist es wichtig zu wissen,
dass das topbonus Programm weiter Bestand hat.

Ihre Teilnahme besteht fort.
Der Zugang zum topbonus Meilenkonto ist weiterhin unverändert online und über Telefon möglich, so können Sie z. B. Ihren Meilenstand einsehen und auf Ihr Profil zugreifen.
Der Kundenservice über Telefon und Email ist wie üblich erreichbar.
airberlin und die Partner-Airlines gewähren weiterhin die Statusvorteile (z.B. Lounge-Zugang, Priority Services, kostenfreie Sitzplatzreservierung, etc.) und auslaufende Statuskarten werden erneuert – unter Berücksichtigung der jeweils gesammelten Statusmeilen.
Die airberlin VISA Card behält ihre volle Gültigkeit und kann weiter eingesetzt werden.
Unser Kreditkartenpartner, die Landesbank Berlin, hat bereits alle VISA Card Inhaber über ein sehr attraktives Angebot von 5% cashback auf die Kartenumsätze im September informiert.
Und noch ein wesentlicher Hinweis:

Sie können Ihre topbonus Card weiterhin bei allen topbonus Partnern einsetzen. Alle Partner melden uns nach wie vor die durch den Einsatz der Karte gesammelten Meilen. Das bedeutet, wenn das Meilensammeln z. B. partnerspezifisch im Programm wieder geöffnet wird, werden wir diese Meilen Ihrem Meilenkonto auch gutschreiben. Damit ginge Ihnen dann im Idealfall infolge des Insolvenzverfahrens keine Meile verloren.

Wir werden die Gutschrift von Meilen im Programm dann wieder öffnen, wenn wir einen tragfähigen Weg gefunden haben, Ihnen wieder Einlöse-Optionen anbieten zu können.

Natürlich werden wir Sie umgehend informieren, sobald das Programm wieder geöffnet wird. Da sich Sammeln und Einlösen einander bedingen, können wir das Meilensammeln erst wieder öffnen, wenn wir Ihnen auch Einlösemöglichkeiten bieten können.

Wir arbeiten – zusammen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter – mit Hochdruck an Möglichkeiten, das Einlösen von Meilen und damit dann auch die Gutschrift von Meilen wieder öffnen zu können. Zeitgleich arbeiten wir an einem tragfähigen Zukunftskonzept für topbonus.

Solange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist – was voraussichtlich Anfang November 2017 der Fall sein wird – bitten wir Sie von Forderungsanmeldungen abzusehen. Natürlich werden wir Sie über den weiteren Fortgang informiert halten.

Zusätzliche Informationen entnehmen Sie den topbonus FAQs hier.

Sie sehen, es lohnt sich, topbonus - trotz der schwierigen Zeiten - die Treue zu halten.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

alle VISA Card Inhaber über ein sehr attraktives Angebot von 5% cashback auf die Kartenumsätze im September informiert.
Und noch ein wesentlicher Hinweis:

Sie können Ihre topbonus Card weiterhin bei allen topbonus Partnern einsetzen. Alle Partner melden uns nach wie vor die durch den Einsatz der Karte gesammelten Meilen. Das bedeutet, wenn das Meilensammeln z. B. partnerspezifisch im Programm wieder geöffnet wird, werden wir diese Meilen Ihrem Meilenkonto auch gutschreiben. Damit ginge Ihnen dann im Idealfall infolge des Insolvenzverfahrens keine Meile verloren.

Wir werden die Gutschrift von Meilen im Programm dann wieder öffnen, wenn wir einen tragfähigen Weg gefunden haben, Ihnen wieder Einlöse-Optionen anbieten zu können.

Natürlich werden wir Sie umgehend informieren, sobald das Programm wieder geöffnet wird. Da sich Sammeln und Einlösen einander bedingen, können wir das Meilensammeln erst wieder öffnen, wenn wir Ihnen auch Einlösemöglichkeiten bieten können.

Wir arbeiten – zusammen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter – mit Hochdruck an Möglichkeiten, das Einlösen von Meilen und damit dann auch die Gutschrift von Meilen wieder öffnen zu können. Zeitgleich arbeiten wir an einem tragfähigen Zukunftskonzept für topbonus.

Solange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist – was voraussichtlich Anfang November 2017 der Fall sein wird – bitten wir Sie von Forderungsanmeldungen abzusehen. Natürlich werden wir Sie über den weiteren Fortgang informiert halten.

Zusätzliche Informationen entnehmen Sie den topbonus FAQs hier.

Sie sehen, es lohnt sich, topbonus - trotz der schwierigen Zeiten - die Treue zu halten.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen."

Re: Neues von der Air Berlin

Verfasst: Mi 30. Aug 2017, 11:55
von Frank_Berlin
.. diese Mail habe ich auch erhalten. Interessant ist das Angebot der Landesbank Berlin, 5% Kickback (ungedeckelt) auf den Kartenunmsatz im September zu gewähren. Da dieses Versprechen nicht von der insolventen Topbonus oder Airberlin kommt, sondern von der (übrigens auch in Insolvenzfragen erfahrenen Landesbank Berlin), ist das kein substanzloses Versprechen.

Re: Neues von der Air Berlin

Verfasst: Do 31. Aug 2017, 11:10
von alf
Da ist doch auch wieder etwas faul, 5% cashback, welches Unternehmen zahlt heute noch Visagebühren von 5%? Ich habe ebenfalls über LBB die Amazonkarte und freue mich da über (normal) 0,5% (Amazuneinkauf doppelt). cashback.